Private Krankenversicherung vs Gesetzliche Krankenversicherung
Die Private gegen die Gesetzliche Krankenverischerung
Die Krankenversicherung ist für alle Bürger Pflicht. Damit muss sich jeder entscheiden, wie er sich versichern möchte,
weil die Leistungen und Beiträge sehr unterschiedlich sind. Wir haben in Deutschland zwei grundlegend verschiedene
Krankenversicherungssysteme. Das sind die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und die Privaten Krankenversicherungen
(PKV). Jeder Versicherungsnehmer kann nicht unbedingt selbst entscheiden, ob er Mitglied einer GKV, oder einer PKV werden
möchte. Alle Arbeitnehmer und Angestellten, die unter einem bestimmten Bruttoverdienst liegen (2015 sind das 54.900 €
im Jahr), müssen sich gesetzlich krankenversichern. Der Versicherungsbeitrag wird hier in Abhängigkeit vom Bruttoverdienst
erhoben und ist bei allen GKV nahezu gleich. Die Leistungen richten sich nach einem einheitlichen Leistungskatalog und
beinhalten im Regelfall Grundversorgung mit teilweisen Zuzahlungen. Was der Leistungskatalog nicht enthält, wird nicht
bezahlt, Hier kann sich jeder nur mit privaten Krankenzusatzversicherungen seinen Versorgungsstandard aufbessern.
Geringverdienende Ehepartner oder Kinder ohne eigenem Einkommen können in der GKV über einen Hauptverdiener der Familie
beitragsfrei mit versichert werden.
Ganz anders ist das System der PKV aufgebaut. Hier kann der Versicherungsnehmer selbst entscheiden, welche Leistungen er wie versichert haben möchte. Auch alternative Behandlungen oder Krankentagegeld können in die Leistungen eingeschlossen werden. Der Versicherungsbeitrag ist Einkommensunabhängig. Er richtet sich nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht, den gewünschten Versicherungsleistungen, eventuell bestehenden Gesundheitsproblemen und den jeweiligen Versicherungsbedingungen des Anbieters. Er kann bei gleichen Voraussetzungen sehr unterschiedlich zwischen den einzelnen Versicherern sein und sollte vor dem Abschluss eines Vertrages unbedingt verglichen werden. Ein Wechsel innerhalb der Anbieter von PKV ist bis 55 Jahre immer möglich, wobei er in der Praxis fast immer schon durch das höhere Eintrittsalter auch höhere Beiträge zu Folge hat. In der Regel bleibt der einmal gewählte Versicherer lebenslang bestehen. Deshalb ist der Vergleich sehr wichtig. Hier bietet das Internet gute Bedingungen an, wo ein unabhängiger Vergleich sehr vieler Anbieter möglich ist. Besserverdienende können in einer PKV bei wesentlich besserem Leitungsangebot sehr viele Kosten sparen. Beachten sollte jeder, dass der Wechsel vom System der GKV zur PKV in der Regel keine Rückkehr mehr zulässt. Eine Ausnahme wäre hier nur, wenn der Bertreffende Harz IV Empfänger wird. Bei anderen finanziellen Problemen kann der Privatpatient nur in den Basistarif seiner PKV wechseln, wo er ähnliche Leistungen wie ein Kassenpatient erhält.